Mehr Freiheit für Unternehmen bei Hardware-Wartung

Neue EU-Verordnung soll Laufzeit von Geräten verlängern

Eine seit März 2021 geltende EU-Verordnung soll einen längeren, sicheren Betrieb von Servern ermöglichen. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern schafft für IT-Abteilungen mehr Spielraum in den Budgets und mehr Freiheit bei der Wartung.

Die EU-Verordnung 2019/424 ist Teil der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG). Deren Ziel ist es, dass Produkte bei der Herstellung weniger Ressourcen und im Betrieb weniger Energie verbrauchen sowie weniger Emissionen und weniger Abfall produzieren. Um diese Ziele bei Servern in Rechenzentren anzugehen, brachte die EU die Verordnung auf den Weg. Mit ihrer aktuellen, zweiten Stufe peilt die Verordnung eine deutlich ausgeweitete Nutzungsdauer der Hardware an. Hersteller von Servern sind ab sofort verpflichtet, ihre Geräte länger mit Sicherheits- und Firmware-Aktualisierungen zu versorgen. Konkret heißt es, dass

„[…] die neueste verfügbare Version der Firmware […] für einen Zeitraum von mindestens acht Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts eines bestimmten Produktmodells kostenlos oder zu fairen, transparenten und nichtdiskriminierenden Kosten zur Verfügung gestellt […]“

werden muss. Die letzte verfügbare Sicherheitsaktualisierung der Firmware müssen OEMs (Original Equipment Manufacturer) sogar kostenlos anbieten.

Die Regelung sieht Ausnahmen vor, dennoch dürfte sie für rund 80 bis 90 Prozent der in Rechenzentren eingesetzten Geräte gelten. Die neuen EU-Vorgaben gelten mit Wirkung für die Zeit „zwei Jahre nach Inverkehrbringen des ersten Produkts eines bestimmten Produktmodells“. Wenn ein OEM also eine neue Modellreihe auf den Markt bringt, kann er über die Konditionen, wie er aktualisierte Firmware-Versionen bereitstellt, die ersten zwei Jahre frei bestimmen. Dann greift die Verordnung.

Einsparpotenzial für Unternehmen

Doch durch die Verordnung haben Unternehmen schon heute die Gewissheit, dass sie künftige Server-Modelle über viele Jahre ohne Sicherheitseinbußen nutzen können. Damit entfällt ein Argument für den vorzeitigen Austausch von technisch einwandfreier und performanter Hardware. Viele Unternehmen nutzen die Geräte schon jetzt über den Service-Zeitraum der Hersteller hinaus, wie eine Studie der Technogroup IT-Service GmbH zeigt.

Zudem ist es für Unternehmen vorteilhaft, die EU-Verordnung zu berücksichtigen, wenn sie sich mit der Neuanschaffung von Hardware befassen. Denn üblicherweise möchten die Hersteller mit dem Kauf ihrer Geräte zugleich auch möglichst langfristige Wartungsverträge abschließen. Diese waren bisher oft Voraussetzung dafür, dass die Hersteller ihre Firmware zur Verfügung stellten. Das ändert jetzt die EU-Verordnung.

„Das schafft für IT-Abteilungen und Unternehmen mehr Flexibilität bei der Wahl der Wartung“, so Klaus Stöckert, CEO der Technogroup IT-Service GmbH und Member of the Executive Board der Evernex. „Wer sich nicht durch langfristige Verträge binden will, kann auf herstellerunabhängige Wartung (Third-Party Maintenance/TPM) setzen. Das kann sich positiv auf das Budget auswirken. Die Analysten von Gartner beziffern das Einsparpotenzial beim Wechsel von der Herstellerwartung zu Third-Party Maintenance auf bis zu 70 Prozent. Ein Argument, das für viele Unternehmen gerade in der jetzigen Situation einen Gedanken wert sein dürfte.“

Die vollständige EU-Verordnung 2019/424 ist auf den EUR-Lex-Servern zu finden:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02019R0424-20210301

Ebenso die aktuelle Fassung der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009L0125

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